## Mit Ihrer zweck­ge­bun­denen Spende „Laubbäume fürs Klima“ fördern Sie den natur­nahen und zukunfts­fä­higen Waldumbau

CO2-Fußab­­druck in Deutsch­land – wie Laubwälder helfen

Jeder Mensch in Deutsch­land verur­sacht durch­schnitt­lich 10,4 Tonnen CO2-Äquiva­­lente pro Jahr. Diese Emissionen setzen sich aus verschie­denen Berei­chen zusammen: Den größten Anteil macht mit 28 Prozent der Konsum aus (Kleidung, Elektronik, Freizeit­ak­ti­vi­täten), gefolgt von Wohnen mit 22 Prozent, Mobilität mit 19 Prozent und Ernäh­rung mit 15 Prozent. Um die Pariser Klima­ziele zu errei­chen, müsste dieser Wert auf deutlich unter eine Tonne pro Person und Jahr sinken.

Was ein Hektar Laubwald leistet

Ein Hektar natur­naher Laubwald kann jährlich zwischen 10 und 13 Tonnen CO2 aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern. Diese Speicher­ka­pa­zität hängt von Baumart, Alter und Stand­ort­be­din­gungen ab. Ein gesunder Buchen­wald beispiels­weise speichert über seine Lebens­zeit mehrere hundert Tonnen Kohlen­stoff im Holz, im Boden und in der Wurzel­masse. Damit kompen­siert ein Hektar stand­ort­ge­rechter Laubwald rechne­risch etwa den jährli­chen CO2-Ausstoß einer Person.

Wälder sind unsere wichtigste natür­liche Klima­an­lage

Mit jedem neu gepflanzte Laubbaum fördern Sie die CO₂-Speiche­rung und helfen, die Luftqua­lität zu verbes­sern und die Erder­wär­mung zu bremsen. Doch nicht jeder Baum passt zu jedem Standort. Trinkwasserwald e.V. setzt mit Ihrer Unter­stüt­zung deshalb auf die Pflan­zung stand­ort­ge­rechter Laubbäume, um klima­sta­bile und arten­reiche Laubmisch­wälder dort zu pflanzen, wo ehema­lige, stand­ort­ferne Nadel­wälder bereits durch den Klima­wandel in Not geraten und stark geschä­digt sind.

 

Klima­re­si­lient und zukunfts­fähig

Stand­ort­ge­rechte Laubbäume wie beispiels­weise Rotbuche, Trauben­eiche oder Hainbuche sind an regio­nale Boden- und Klima­be­din­gungen angepasst. Sie wachsen stabiler, fördern den Humus­aufbau, Speichern den Regen, wider­stehen Trocken­heit und Stürmen besser und sichern so die Entwick­lung klima­re­si­li­enter und zukunfts­fä­higer Wälder. Solche Wälder können langfristig CO₂ binden, bieten Lebens­raum für unzäh­lige Tier- und Pflan­zen­arten und schützen unser wertvollstes Gut: sauberes Trink­wasser.

 

Pflanzen Sie Zukunft

Mit Ihrer Spende helfen Sie, den natur­nahen Waldumbau aktiv voran­zu­treiben. Jeder Beitrag unter­stützt neue Pflan­zungen, die heimi­schen Wäldern Schutz, Vielfalt und Stabi­lität zurück­geben. So fördern Sie nicht nur den Klima­schutz, sondern auch den Erhalt unserer natür­li­chen Lebens­grund­lagen.

 

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Mehr zu unseren Spenden­be­darfen:

Ihre Unter­stüt­zung hilft!

Mit ihr fördern Sie klima­re­si­li­ente Laubmisch­wälder, eine verbes­serte Grund­was­ser­neu­bil­dungs­rate, Arten­viel­falt und eine zukunfts­fä­hige Gesell­schaft.

Regel­mä­ßige Spenden geben dem Verein Planungs­si­cher­heit, die Möglich­keit, auch große Umwelt­schutz­pro­jekte anzugehen und dafür Fachper­sonal aufzu­bauen. Wichtig für ein gutes Engage­ment für Wald und Wasser.

Gerade bei größeren Zuwen­dungen bitten wir Sie, Ihre Spende direkt, und damit für uns gebüh­ren­frei, zu überweisen.

Für eine Spende per Überwei­sung nutzen Sie bitte unser Spenden­konto bei der

Kreis­spar­kasse Soltau

IBAN: DE42258516600000595959

BIC: NOLADE21SOL

Geben Sie als Verwen­dungs­zweck „Spende“ an oder das entspre­chende Projekt, das Sie fördern möchten sowie Ihre Adresse für die Zuwen­dungs­be­schei­ni­gung. Vielen Dank für Ihre Unter­stüt­zung!

Mit Iher Spende unter­stützen Sie gemäß unseres Vereins­zwecks die Pflan­zung von Laubbäumen, um so Laubmisch­wälder, Grund­was­ser­neu­bil­dung, Arten­viel­falt und eine zukunfts­fä­hige Gesell­schaft zu fördern. Mit Ihrer Spende wählen wir geeig­nete Schad­flä­chen aus, schließen zur Gewäh­rung der ökolo­gi­schen Ziele Verein­ba­rungen mit Flächen­be­sit­zenden ab, bereiten die Flächen vor, bestellen das Pflanz­ma­te­rial, pflanzen, sorgen für Wildschutz, übernehmen das Monito­ring der Flächen, betei­ligen Jung bis Alt sowie Ökologie und Ökonomie bei unseren Umwelt­schutz­ak­tionen, schaffen Bewusst­sein durch Umwelt­bil­dung, fördern den Dialog unter­schied­lichster Inter­es­sen­gruppen, zahlen Gehälter und leisten die rechts­be­dingten Verwal­tungs­ar­beiten. Wir freuen uns über jede Spende. Sollten Sie Ihre Zuwen­dung einem bestimmten Zweck widmen, bemühen wir uns, diese entspre­chend zu verwenden. Sollte dies nicht mehr möglich oder erfor­der­lich sein, kommt Ihre Spende anderen satzungs­mä­ßigen Zwecken des Vereins Trinkwasserwald e.V. zugute. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.

Steuer­liche Spenden­ab­zugs­fä­hig­keit

Spenden an den Trinkwasserwald e.V. sind von der Steuer absetzbar.
Alle Geld- und Sachzu­wen­dungen an den gemein­nüt­zigen Umwelt­schutz­verein Trinkwasserwald e.V. sind nach Paragraph §§ 10b des Einkom­mens­steu­er­ge­setzes bis zur Höhe der Spenden­ab­zugs­fä­hig­keit, steuer­lich absetzbar.
Trinkwasserwald e. V. ist beim Finanzamt Hamburg Nord als gemein­nützig anerkannt.

Geld- und Sachzu­wen­dungen von Unter­nehmen an Trinkwasserwald e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamt­be­trags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze zuzüg­lich der im Kalen­der­jahr aufge­wen­deten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonder­aus­gabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Geld- und Sachzu­wen­dungen bis zu einem Wert von 300 Euro können ohne Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung und per Konto­auszug beim Finanzamt einge­reicht werden. Für diesen verein­fachten Spenden­nach­weis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist noch ein zusätz­li­cher Beleg, der Angaben zum Zuwen­dungs­emp­fänger ausweist, beizu­legen. Den Vordruck für den verein­fachten Spenden­nach­weis einer Spende an Trinkwasserwald e.V erhalten Sie hier zum Download.

Spenden und Sachzu­wen­dungen, deren Wert mehr als 300 Euro betragen, müssen mittels einer vom Zuwen­dungs­emp­fänger ausge­stellten Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung nachge­wiesen werden. Darum sendet der gemein­nüt­ziger Umwelt­schutz­verein Trinkwasserwald e.V. allen Fördernden, deren Einzel­zu­wen­dung über 300 Euro liegen, eine Spenden­be­schei­ni­gung zu, die dem eigenen Finanzamt vorzu­legen ist. Darin wird bestä­tigt, dass die Geld- bzw. die Sachzu­wen­dung für einen steuer­be­güns­tigten Zweck im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Um eine Spenden­be­schei­ni­gung bzw. Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung zu erhalten, müssen die Kontakt­daten der Fördernden im Überwei­sungs­text vermerkt sein.

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