#Wald in Not – gemein­same Wieder­auf­fors­tung für den Essig­berg

Wald in Not – gemein­same Wieder­auf­fors­tung für den Essig­berg

Mit Ihrer zweck­ge­bun­denen Spende „Essig­berg“ forsten wir eine ausge­wählte Schad­fläche bei Kassel mit stand­ort­ge­rechten Laubbäumen wieder auf, um arten­rei­chen und klima­to­le­ranten Laubmisch­wald zu fördern und die Grund­was­ser­neu­bil­dung zu verbes­sern.

Wald in Not am Essig­berg, bei Kassel

Der Klima­wandel mit seinen Hitze- und Dürre­pe­ri­oden hat diesem Fichten­wald am Essig­berg bei Kassel stark zugesetzt. Viele alte Fichten sind mittler­weile verschwunden. Um den Wald wider­stands­fähig gegen den Klima­wandel zu machen, pflanzen wir in diesem Herbst hier stand­ort­ge­rechte Laubbäume (Flatter­ulmen), wertvoll für den Wald, den Boden, den Wasser­haus­halt, die Arten­viel­falt – kurzum: für Natur und Mensch.

Laubwälder speichern das Regen­wasser viel besser als monostruk­tu­rierte Nadel­wälder. Auf diese Weise vermehren und sichern wir unser regio­nales Grund­wasser langfristig!

Und das kommt auch dem nahege­le­genen Hochmoor zugute, welches seit geraumer Zeit renatu­riert wird und eine wichtige Nische für seltene Tier- und Pflan­zen­arten ist.

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Ihre Unter­stüt­zung hilft!

Mit ihr fördern Sie klima­re­si­li­ente Laubmisch­wälder, eine verbes­serte Grund­was­ser­neu­bil­dungs­rate, Arten­viel­falt und eine zukunfts­fä­hige Gesell­schaft.

Regel­mä­ßige Spenden geben dem Verein Planungs­si­cher­heit, die Möglich­keit, auch große Umwelt­schutz­pro­jekte anzugehen und dafür Fachper­sonal aufzu­bauen. Wichtig für ein gutes Engage­ment für Wald und Wasser.

Gerade bei größeren Zuwen­dungen bitten wir Sie, Ihre Spende direkt, und damit für uns gebüh­ren­frei, zu überweisen.

Für eine Spende per Überwei­sung nutzen Sie bitte unser Spenden­konto bei der

Kreis­spar­kasse Soltau

IBAN: DE42258516600000595959

BIC: NOLADE21SOL

Geben Sie als Verwen­dungs­zweck „Spende“ an oder das entspre­chende Projekt, das Sie fördern möchten sowie Ihre Adresse für die Zuwen­dungs­be­schei­ni­gung. Vielen Dank für Ihre Unter­stüt­zung!

Mit Iher Spende unter­stützen Sie gemäß unseres Vereins­zwecks die Pflan­zung von Laubbäumen, um so Laubmisch­wälder, Grund­was­ser­neu­bil­dung, Arten­viel­falt und eine zukunfts­fä­hige Gesell­schaft zu fördern. Mit Ihrer Spende wählen wir geeig­nete Schad­flä­chen aus, schließen zur Gewäh­rung der ökolo­gi­schen Ziele Verein­ba­rungen mit Flächen­be­sit­zenden ab, bereiten die Flächen vor, bestellen das Pflanz­ma­te­rial, pflanzen, sorgen für Wildschutz, übernehmen das Monito­ring der Flächen, betei­ligen Jung bis Alt sowie Ökologie und Ökonomie bei unseren Umwelt­schutz­ak­tionen, schaffen Bewusst­sein durch Umwelt­bil­dung, fördern den Dialog unter­schied­lichster Inter­es­sen­gruppen, zahlen Gehälter und leisten die rechts­be­dingten Verwal­tungs­ar­beiten. Wir freuen uns über jede Spende. Sollten Sie Ihre Zuwen­dung einem bestimmten Zweck widmen, bemühen wir uns, diese entspre­chend zu verwenden. Sollte dies nicht mehr möglich oder erfor­der­lich sein, kommt Ihre Spende anderen satzungs­mä­ßigen Zwecken des Vereins Trinkwasserwald e.V. zugute. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.

Steuer­liche Spenden­ab­zugs­fä­hig­keit

Spenden an den Trinkwasserwald e.V. sind von der Steuer absetzbar.
Alle Geld- und Sachzu­wen­dungen an den gemein­nüt­zigen Umwelt­schutz­verein Trinkwasserwald e.V. sind nach Paragraph §§ 10b des Einkom­mens­steu­er­ge­setzes bis zur Höhe der Spenden­ab­zugs­fä­hig­keit, steuer­lich absetzbar.
Trinkwasserwald e. V. ist beim Finanzamt Hamburg Nord als gemein­nützig anerkannt.

Geld- und Sachzu­wen­dungen von Unter­nehmen an Trinkwasserwald e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamt­be­trags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze zuzüg­lich der im Kalen­der­jahr aufge­wen­deten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonder­aus­gabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Geld- und Sachzu­wen­dungen bis zu einem Wert von 300 Euro können ohne Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung und per Konto­auszug beim Finanzamt einge­reicht werden. Für diesen verein­fachten Spenden­nach­weis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist noch ein zusätz­li­cher Beleg, der Angaben zum Zuwen­dungs­emp­fänger ausweist, beizu­legen. Den Vordruck für den verein­fachten Spenden­nach­weis einer Spende an Trinkwasserwald e.V erhalten Sie hier zum Download.

Spenden und Sachzu­wen­dungen, deren Wert mehr als 300 Euro betragen, müssen mittels einer vom Zuwen­dungs­emp­fänger ausge­stellten Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung nachge­wiesen werden. Darum sendet der gemein­nüt­ziger Umwelt­schutz­verein Trinkwasserwald e.V. allen Fördernden, deren Einzel­zu­wen­dung über 300 Euro liegen, eine Spenden­be­schei­ni­gung zu, die dem eigenen Finanzamt vorzu­legen ist. Darin wird bestä­tigt, dass die Geld- bzw. die Sachzu­wen­dung für einen steuer­be­güns­tigten Zweck im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Um eine Spenden­be­schei­ni­gung bzw. Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung zu erhalten, müssen die Kontakt­daten der Fördernden im Überwei­sungs­text vermerkt sein.

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