Mit Ihrer Unterstützung pflanzt Trinkwasserwald e.V. standortgerechte Laubbäume auf geschädigten Waldflächen und hilft so, die Grundwasserneubildung und  die Artenvielfalt zu fördern. Gut für uns, gut für die Erde.

Unterstützen Sie Wald und Wasser.

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Spendenaktion Harz – Wald in Not. Hier erfahren Sie mehr.

Spendenaktion Vogelkirsche, Elsbeere & Co… Hier erfahren Sie mehr.

Eine eigene Spendenaktion starten… Hier erfahren Sie mehr.

Ihre Unterstützung

Jede Unterstützung hilft! Jeder Einzelne und jedes Unternehmen kann auf seine eigene Weise mitwirken, langfristig Wald und Wasser über Trinkwasserwald e.V. zu fördern.

Regelmäßige Spenden geben dem Verein Planungssicherheit, die Möglichkeit, auch große Umweltschutzprojekte anzugehen und dafür Fachpersonal aufzubauen. Wichtig für ein gutes Engagement für Wald und Wasser.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Spende mit einer Banküberweisung anzuweisen. Für eine Spende per Überweisung, nutzen Sie bitte unser Spendenkonto
IBAN: DE42258516600000595959
BIC: NOLADE21SOL
Kreissparkasse Soltau
Spendenkonto 59 59 59
BLZ: 258 516 60

Geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ an oder das entsprechende Projekt, das Sie fördern möchten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Zuwendungbescheinigungen

Steuerliche Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an den Trinkwasserwald e.V. sind von der Steuer absetzbar.
Alle Geld- und Sachzuwendungen an den gemeinnützigen Umweltschutzverein Trinkwasserwald e.V. sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes bis zur Höhe der Spendenabzugsfähigkeit, steuerlich absetzbar.
Trinkwasserwald e. V. ist beim Finanzamt Hamburg Nord als gemeinnützig anerkannt.

Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Geld- und Sachzuwendungen von Unternehmen an Trinkwasserwald e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro
Geld- und Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung und per Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist noch ein zusätzlicher Beleg, der Angaben zum Zuwendungsempfänger ausweist, beizulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Trinkwasserwald e.V erhalten Sie hier zum Download.

Spendennachweis bei über 300 Euro
Spenden und Sachzuwendungen, deren Wert mehr als 300 Euro betragen, müssen mittels einer vom Zuwendungsempfänger ausgestellten Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Darum sendet der gemeinnütziger Umweltschutzverein Trinkwasserwald e.V. allen Fördernden, deren Einzelzuwendung über 300 Euro liegen, eine Spendenbescheinigung zu, die dem eigenen Finanzamt vorzulegen ist. Darin wird bestätigt, dass die Geld- bzw. die Sachzuwendung für einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Um eine Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung zu erhalten, müssen die Kontaktdaten der Fördernden im Überweisungstext vermerkt sein.

Spenden

Unterstützen Sie selbst den Verein bei seiner Arbeit mit Ihrer Einzelspende, denn alle Spenden helfen und jeder kann so auf seine Weise mitwirken, die Vision und Mission zu erfüllen. Der Trinkwasserwald e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können somit steuerlich geltend gemacht werden