Mit Ihrer Unterstützung pflanzt Trinkwasserwald e.V. standortgerechte Laubbäume auf geschädigten Waldflächen und hilft so, die Grundwasserneubildung und  die Artenvielfalt zu fördern. Gut für uns, gut für die Erde.

Unterstützen Sie Wald und Wasser.

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Spendenbedarf Harz – Wald in Not. Hier erfahren Sie mehr.

Spendenbedarfe Vogelkirsche, Elsbeere & Co… Hier erfahren Sie mehr.

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Ihre Unterstützung

Ihre Unterstützung hilft! Mit ihr fördern Sie klimaresiliente Laubmischwälder, eine verbesserte Grundwasserneubildungsrate, Artenvielfalt und eine zukunftsfähige Gesellschaft.

Regelmäßige Spenden geben dem Verein Planungssicherheit, die Möglichkeit, auch große Umweltschutzprojekte anzugehen und dafür Fachpersonal aufzubauen. Wichtig für ein gutes Engagement für Wald und Wasser.

Gerade bei größeren Zuwendungen bitten wir Sie, Ihre Spende direkt, und damit für uns gebührenfrei, zu überweisen. Für eine Spende per Überweisung nutzen Sie bitte unser Spendenkonto bei der

Kreissparkasse Soltau

IBAN: DE42258516600000595959

BIC: NOLADE21SOL

Geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ an oder das entsprechende Projekt, das Sie fördern möchten sowie Ihre Adresse für die Zuwendungsbescheinigung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Verwendung

Mit Iher Spende unterstützen Sie gemäß unseres Vereinszwecks die Pflanzung von Laubbäumen, um so Laubmischwälder, Grundwasserneubildung, Artenvielfalt und eine zukunftsfähige Gesellschaft zu fördern. Mit Ihrer Spende wählen wir geeignete Schadflächen aus, schließen zur Gewährung der ökologischen Ziele Vereinbarungen mit Flächenbesitzenden ab, bereiten die Flächen vor, bestellen das Pflanzmaterial, pflanzen, sorgen für Wildschutz, monitoren die Flächen, beteiligen Jung bis Alt sowie Ökologie und Ökonomie bei unseren Umweltschutzaktionen, schaffen Bewusstsein durch Umweltbildung, fördern den Dialog unterschiedlichster Interessengruppen, zahlen Gehälter und leisten die rechtsbedingten Verwaltungsarbeiten.

Zuwendungbescheinigungen

Steuerliche Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an den Trinkwasserwald e.V. sind von der Steuer absetzbar.
Alle Geld- und Sachzuwendungen an den gemeinnützigen Umweltschutzverein Trinkwasserwald e.V. sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes bis zur Höhe der Spendenabzugsfähigkeit, steuerlich absetzbar.
Trinkwasserwald e. V. ist beim Finanzamt Hamburg Nord als gemeinnützig anerkannt.

Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Geld- und Sachzuwendungen von Unternehmen an Trinkwasserwald e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro
Geld- und Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung und per Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist noch ein zusätzlicher Beleg, der Angaben zum Zuwendungsempfänger ausweist, beizulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Trinkwasserwald e.V erhalten Sie hier zum Download.

Spendennachweis bei über 300 Euro
Spenden und Sachzuwendungen, deren Wert mehr als 300 Euro betragen, müssen mittels einer vom Zuwendungsempfänger ausgestellten Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Darum sendet der gemeinnütziger Umweltschutzverein Trinkwasserwald e.V. allen Fördernden, deren Einzelzuwendung über 300 Euro liegen, eine Spendenbescheinigung zu, die dem eigenen Finanzamt vorzulegen ist. Darin wird bestätigt, dass die Geld- bzw. die Sachzuwendung für einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Um eine Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung zu erhalten, müssen die Kontaktdaten der Fördernden im Überweisungstext vermerkt sein.

Spenden

Unterstützen Sie selbst den Verein bei seiner Arbeit mit Ihrer Einzelspende, denn alle Spenden helfen und jeder kann so auf seine Weise mitwirken, die Vision und Mission zu erfüllen. Der Trinkwasserwald e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können somit steuerlich geltend gemacht werden