Mitglied oder Fördermitglied werden
Mit einer Fördermitgliedschaft können Sie den Verein in seinem Engagement für Wald und Wasser unterstützen. Die regelmäßigen Beiträge geben dem Verein die Möglichkeit, Umweltschutzaktionen und sein Engagement langfristiger zu planen.
Trinkwasserwald® e. V. ist als gemeinnützig anerkannt. Somit können Sie Ihren Fördermitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen. Die Beitrags-Quittung erhalten Sie nach Zahlungseingang.
Bei Interesse an einer ordentlichen Mitgliedschaft bei Trinkwasserwald e. V. schicken Sie bitte eine Mail an Alexander Pillath (Geschäftsführender Vorstand Trinkwasserwald e. V.) oder sprechen Sie uns persönlich an unter +49 (40) 287 88 230. Der Jahresbeitrag der ordentlichen Mitgliedschaft beträgt 120,- €. Die Satzung, aus der die Rechte der ordentlichen Mitglieder hervorgehen, ist mir bekannt.
Ihre Fördermitgliedschaft können Sie online mit dem folgenden Formular beantragen:
Trinkwasserwald® e. V. ist als gemeinnützig anerkannt. Somit können Sie Ihren Fördermitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen. Die Beitrags-Quittung erhalten Sie nach Zahlungseingang.
Bei Interesse an einer ordentlichen Mitgliedschaft bei Trinkwasserwald e. V. schicken Sie bitte eine Mail an Alexander Pillath (Geschäftsführender Vorstand Trinkwasserwald e. V.) oder sprechen Sie uns persönlich an unter +49 (40) 287 88 230. Der Jahresbeitrag der ordentlichen Mitgliedschaft beträgt 120,- €. Die Satzung, aus der die Rechte der ordentlichen Mitglieder hervorgehen, ist mir bekannt.
Ihre Fördermitgliedschaft können Sie online mit dem folgenden Formular beantragen:
Ja,
ich werde Fördermitglied und
unterstütze Trinkwasserwald e. V. mit einem Jahresbeitrag von 60,- €. Die Satzung ist mir bekannt. Die Fördermitgliedschaft ist
jährlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende.
Ihren Fördermitgliedsbeitrag überweisen sie bitte im Februar eines jeden Jahres auf das Konto von Trinkwasserwald e. V. bei der KSK Soltau, BLZ 258 516 60, Kto.-Nr. 59 59 59 Verwendungszweck: "Fördermitglied".
Gerne können Sie uns für Ihren Fördermitgliedsbeitrag eine Einzugsermächtigung erteilen, die sie selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen können. Hierfür geben Sie bitte unten Ihre Konto-Verbindung an. Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.
Ihren Fördermitgliedsbeitrag überweisen sie bitte im Februar eines jeden Jahres auf das Konto von Trinkwasserwald e. V. bei der KSK Soltau, BLZ 258 516 60, Kto.-Nr. 59 59 59 Verwendungszweck: "Fördermitglied".
Gerne können Sie uns für Ihren Fördermitgliedsbeitrag eine Einzugsermächtigung erteilen, die sie selbstverständlich jederzeit schriftlich widerrufen können. Hierfür geben Sie bitte unten Ihre Konto-Verbindung an. Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.